
Wir überarbeiten aktuell unsere Homepage.
Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI begleitet pflegeMENSCHEN Pflegegeldempfänger zuverlässig durch die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, alle sechs Monate einen Besuch abzurufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich ein weiterer Termin pro Quartal genutzt werden. Für Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig – aber oft sehr hilfreich.
Wir beraten verständlich, stärken Angehörige und sorgen für Sicherheit im Pflegealltag.
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