Pflegeberatung
Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI
(u.a. für den verpflichtenden Beratungsbesuch bei Bezug des Pflegegeldes)
pflegeMENSCHEN hat eine Kassenzulassung für die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, gerne sind wir Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen zu pflegerischen Themen.
Die Abrechnung dieses Beratungsgesprächs erfolgt unkompliziert mit Ihrer Pflegekasse.
Es ist wichtig, von Anfang an gut beraten zu werden.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu einem Pflegegrad oder zu weiteren Themen rund um die Pflege. Sie haben bereits einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt und dieser wurde abgelehnt? Gerne schauen wir uns das Gutachten an und berate Sie bei einem möglichen Widerspruch.
Beratungsgespräch nach §37.7 SGB XI anfragen:
Pflicht zum Beratungseinsatz nach § 37.7 SGB XI
Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.
Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld:
Pflegegrad 2: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
Pflegegrad 4: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr
Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr
Personen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal pro Halbjahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.